Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und EU-Richtlinie 2019/882
1. Unser Engagement für Barrierefreiheit
Wir engagieren uns aktiv für die barrierefreie Gestaltung unserer Website gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrundeliegenden europäischen Norm EN 301 549.
Wir möchten, dass unsere Website von möglichst vielen Menschen uneingeschränkt genutzt werden kann. Deshalb haben wir bereits verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umgesetzt und informieren Sie hier über den aktuellen Stand.
2. Stand der Barrierefreiheit
Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit ergeben sich aus der europäischen Norm EN 301 549, die auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist.
Unsere Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
Bereits umgesetzte Maßnahmen:
- Wir stehen bereits mit einem Anbieter für Barrierefreiheitslösungen in Kontakt und werden in KW 28/2025 ein Barrierefreiheits-Widget integrieren, das unter anderem Funktionen wie Tastaturnavigation, Anpassung von Kontrast und Schriftgröße sowie verbesserte Screenreader-Unterstützung bietet.
- Wir haben Alternativtexte bei vielen (aber nicht bei allen) Bildern ergänzt.
- Wir haben Tests mit WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) durchgeführt und diverse Fehler manuell im HTML-Code behoben.
- Unsere Website ist für verschiedene Endgeräte und Screengrößen optimiert (Responsive Design).
Noch bestehende Barrieren:
- Funktionen wie Tastaturnavigation, Anpassung von Kontrast und Schriftgröße etc. sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht integriert, werden aber in KW 28/2025 ergänzt.
- Überschriften sind nicht immer in der richtigen Reihenfolge angeordnet (H1, H2, H3 etc.) oder fehlen auf diversen Seiten komplett.
- Alternativtexte für Bilder sind teilweise noch nicht aussagekräftig genug.
3. Erstellung dieser Erklärung und Bewertung der Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt. Die Barrierefreiheitsbewertung erfolgte durch einen Selbsttest, bei dem automatisierte Tools wie WAVE zum Einsatz kamen. Zentrale Barrierefreiheitsfunktionen wurden zudem manuell überprüft.
4. Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren
Sollten Sie Barrieren auf unserer Website entdecken oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne unter:
Alte Hausbrennerei Penninger GmbH
Saßbach 2
94065 Waldkirchen
Telefon: 08581 98426-0
Telefax: 08581 98426-22
E-Mail: barrierefreiheit@penninger.de
Wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten und Ihnen spätestens innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung geben.
5. Schlichtung bei ungelösten Beschwerden
Falls Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend bearbeitet wird oder Sie keine Rückmeldung innerhalb von vier Wochen erhalten, können Sie sich an die folgende unabhängige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de